Kostenvoranschlag
Die Schadenshöhe entscheidet, ob Ihnen ein Gutachten zusteht!
Es ist völlig verständlich, dass Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall schnellstmöglich mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden hinter sich lassen wollen. Mit einem Kostenvoranschlag werden Sie bei der anstehenden Schadensregulierung aber auf einen Großteil Ihrer Ansprüche verzichten, ohne es zu wollen.
Insofern ist ein Kostenvoranschlag für den zu erteilenden Reparaturauftrag in der Werkstatt und Ihre Rechte als Geschädigter oft nicht die beste Lösung.
Das wird Ihnen der gegnerische Versicherungsgutachter aber nicht sagen, wir aber schon.
Bei Schäden unter 750 € spricht man von Bagatell-Schaden.
Das Wichtigste kurz & kompakt zum Schadengutachten:
- Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann muss die gegnerische Versicherung oberhalb der Bagatellschadengrenze für die Gutachtenkosten aufkommen.
- Ein Kostenvoranschlag für ein Auto kommt nach einem Unfall nur bei nachweislichen (!) Bagatellschäden in Betracht. (bis 750 €)
- Ein Kostenvoranschlag beziffert Reparaturkosten (Stundensätze) und solche für Ersatzteile. Schadensersatzpositionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall und eine Beweissicherung bleiben außen vor.
- Die Kosten für einen Kfz-Kostenvoranschlag betragen meistens 10 % der Reparaturkosten. Die gegnerische Versicherung ist hierfür grundsätzlich eintrittspflichtig.