Reparaturbestätigung
- Die Reparaturbestätigung stellt einen gutachterlichen Nachweis für die sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres Unfallfahrzeuges da.
- Sollten Sie "fiktiv abgerechnet" haben, können Sie mit der Reparaturbestätigung den Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur als Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gelten machen.
- Des Weiteren ist eine Reparaturbestätigung zu empfehlen, um bei einem erneuten Unfallschaden an den gleichen Komponenten des Fahrzeuges nachzuweisen, dass der „fiktiv abgerechnete“ Unfallschaden zuvor behoben wurde.
| Ihre Vorteile
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Ohne den Nachweis der Reparaturbestätigung könnte die gegnerische Versicherung, die einen Einblick in die Schadenhistorie Ihres Fahrzeuges hat, den neuen Unfallschaden als Altschaden deklarieren und würde somit den Schadenersatzforderungen nicht nachgehen.
Durch die Reparaturbestätigung sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Außerdem werden die Kosten für die ausgestellte Reparaturbestätigung zu 100% von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bieten wir Ihnen die Serviceleistung kostenfrei für unsere Kunden an.