Elite Gutachten
   Ihr KFZ-Sachverständigen

Reparaturbestätigung  

 

  • Die Reparaturbestätigung stellt einen gutachterlichen Nachweis für die sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres Unfallfahrzeuges da.

 

  • Sollten Sie "fiktiv abgerechnet" haben, können Sie mit der Reparaturbestätigung den Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur als Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gelten machen.

 

Dabei ist es gleichgültig, ob Sie den Unfallschaden in Eigenleistung oder durch eine Kfz-Werkstatt reparieren lassen. 

  • Des Weiteren ist eine Reparaturbestätigung zu empfehlen, um bei einem erneuten Unfallschaden an den gleichen Komponenten des Fahrzeuges nachzuweisen, dass der „fiktiv abgerechnete“ Unfallschaden zuvor behoben wurde.

 


 


Ihre Vorteile

  • Nachweis einer sach- und fachgerechte Reparatur
  • keine Zusatzkosten
  • Absicherung gegenüber Schadenkürzungen bei späteren Unfällen


Ohne den Nachweis der Reparaturbestätigung könnte die gegnerische Versicherung, die einen Einblick in die Schadenhistorie Ihres Fahrzeuges hat, den neuen Unfallschaden als Altschaden deklarieren und würde somit den Schadenersatzforderungen nicht nachgehen.

 

Also gehen Sie immer eine Nummer sicher und lassen Sie die Fach und Sachgerechte Reparatur, durch unseren Kfz-Sachverständiger bestätigen.

Bei Verkauf Ihres Gebrauchtwagens oder bei einem möglichen zukünftigen Streitfall gilt die Reparaturbestätigung als Nachweis.

 

 

Durch die Reparaturbestätigung sind Sie immer auf der sicheren Seite. 

Außerdem werden die Kosten für die ausgestellte Reparaturbestätigung zu 100% von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen. 

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bieten wir Ihnen die Serviceleistung kostenfrei für unsere Kunden an. 







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